Nebenkosten:
Der guten Ordnung halber halten wir fest, dass, sofern im Angebot nicht anders vermerkt, bei erfolgreichem Abschlussfall eine Provision anfällt, die den in der Immobilienmaklerverordnung BGBI. 262 und 297/1996 festgelegten Sätzen entspricht – das sind 3 % des Kaufpreises zzgl. 20 % USt. Diese Provisionspflicht besteht auch dann, wenn Sie die Ihnen überlassenen Informationen an Dritte weitergeben.
Die Kosten für die Vertragserstellung durch die Rechtsanwältin Mag. Martina Gaspar sind im Vertrag wie folgt angegeben:
• Pauschalhonorar: EUR 4.200,00 oder EUR 5.000,00 (je Wohneinheit), jeweils zuzüglich 20 % Umsatzsteuer.
• Gesamtbetrag inkl. USt: EUR 5.040,00 oder EUR 6.000,00.
• Zusätzlich: Barauslagen (z. B. Porti, Beglaubigungskosten, Pauschalgebühren) und Archivierungsgebühren werden gesondert verrechnet.
Bitte beachten Sie:
• Das Pauschalhonorar umfasst die Errichtung und grundbücherliche Durchführung des Kaufvertrages inklusive Anmerkung von Wohnungseigentum sowie anteilige Kosten für den Wohnungseigentumsvertrag.
• Nicht umfasst sind z. B. Kosten für Sonderwünsche, Genehmigungen der Ausländergrundverkehrsbehörde oder Pfandrechtsbegründungen (hierfür wird z. B. 0,5 % des Pfandbetrags, max. EUR 700,00 zzgl. USt und Barauslagen, verrechnet).

